Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Im Juni 2021 erhielt ich die Erlaubnis, als Heilpraktikerin für Psychotherapie zu praktizieren.

In diesem Rahmen biete ich NLP-Therapie mit verhaltenstherapeutischen Methoden, Gesprächstherapie und Familienaufstellungen an. Diese ergänze ich mit Elementen der Achtsamkeit und Kreativität.

Im Rahmen von Kurzzeittherapie oder längerfristiger Begleitung unterstütze ich:

  • in schwierigen Lebensmomenten (z.B. Stress, Angst)
  • in Belastungssituationen und Lebenskrisen
  • bei Beziehungsschwierigkeiten auf Paar-, Familien-, oder Patchworkfamilien-Ebene
  • in Situationen von Abschied, Trauer und Neubeginn

Mein Ziel ist es, meine Patienten und Patientinnen durch achtsamen Umgang und die Reaktivierung der eigenen Ressourcen wieder zur Handlungsfähigkeit zu begleiten. Dabei sind mir Klarheit, ein bewusster Umgang mit Emotionen und die Aufarbeitung von akuten Gefühlszuständen besonders wichtig. Während der Anamnese beim ersten Termin informiere ich über die individuellen Möglichkeiten.

Das Honorar für Psychotherapie nach dem Heilprakitkergesetz ist von den Patienten und Patientinnen als Selbstzahler im Anschluss an die Termine in bar oder mit Karte zu begleichen.

In manchen Fällen übernimmt die Krankenkasse oder die private Zusatzversicherung einen Teil davon, dies kann eigenverantwortlich geklärt und mit der ausgestellten Rechnung beantragt werden.

Honorar bei Einzeltherapie: 60 Minuten / 100 Euro (Umsatzsteuerbefreit)
Honorar bei Paar- oder Kleingruppentherapie: 60 Minuten / 147 Euro (inkl. Umsatzsteuer)

Im Fall von finanziellen Schwierigkeiten bitte ich um persönliche Kontaktaufnahme, um die Möglichkeit des Sozialen Honorars individuell klären zu können.